

Qualifikationsverfahren
Organisation und Koordination verschiedener Teile des QV, PEX-Pool, PEX-Ausbildung und QV-Sprechstunden
Im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Bern (MBA) verantwortet und überprüft die OdA Gesundheit Bern die ordnungsgemässe Durchführung und Qualität der Abschlussprüfungen für die Grundbildungen Fachfrau/mann Gesundheit EFZ (FaGe) und – in Zusammenarbeit mit der OdA Soziales Bern – Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA (AGS).
Wie für jeden Abschluss in der beruflichen Grundbildung gilt als Ziel der QV FaGe EFZ und AGS EBA, eine qualifizierte Aussage über die beruflichen Kompetenzen der Lernenden abzugeben und deren Berufsreife sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Die wesentlichen Vereinbarungen für das QV, wie beispielsweise Dauer und Vorgaben für die korrekte Beurteilung oder Benotung, sind in der Bildungsverordnung (BiVo) und den jährlichen Ausführungsbestimmungen zum QV des jeweiligen Berufes enthalten. Die ordnungsgemässe Durchführung wird durch die Prüfungskommissionen FaGe und AGS sichergestellt.
Für die Prüfungselemente des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) sowie der schulischen Semesternoten zeichnen sich die vier Berner Berufsfachschulen, welche FaGe und AGS schulisch ausbilden, verantwortlich.

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