28.10.2022 | Vereinfachung QV 2023

Befragung und Massnahmen

Die Qualifikationsverfahren, insbesondere die Phase der Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) 2022, waren für alle Beteiligten sehr herausfordernd. Zum einen wurde die IPA nach 3. BiVo erstmalig umgesetzt. Zum anderen herrscht in den Betrieben seit Corona eine prekäre Personalsituation.

Im Anschluss an die Qualifikationsverfahren 2022 wurde durch den Chefexperten eine Befragung bei den Prüfungsexpert:innen FaGe durchgeführt. Die Resultate dieser Befragung flossen zum einen in die nationale Vernehmlassung zur Überprüfung der Bildungsverordnung FaGe ein. Zum anderen lieferte dieses Feedback Anhaltspunkte, wie in Zukunft die IPA vereinfacht gestaltet werden könnte – bereits 2023, unter Berücksichtigung der aktuellen kantonalen und nationalen Vorgaben.

Verschiedene Vereinfachungen können im QV 2023 im deutschsprachigen Kanton Bern in Kraft treten. Insbesondere sind dies:

  • Verlängerung der Auswahlphase für externe Prüfungen bis zum 15.01.2023

  • Verlängerung der IPA-Phase (vom 03.04.2023 bis zum 31.05.2023)

  • Verlängerung der telefonischen Erreichbarkeit des Chefexperten, Philipp Reichen

  • Vereinfachung der Handhabung von Formularen und Anleitungen (keine Unterschriften mehr nötig, weitere Reduktion der auszudruckenden Formulare, weitere Differenzierung der Anleitungen)

  • Reduktion der Kommentare bei der Bewertung der IPA auf PkOrg

  • Schaffung von Austauschgefässen für die Prüfungsexpert:innen (Sprechstunden für PEX)

Wir hoffen, damit mitzuhelfen, dass der Aufwand für die in das QV involvierten Mitarbeitenden in den Betrieben reduziert werden kann. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass die Vereinfachungen nicht zu einem qualitativ reduzierten QV führen werden.

Im Zuge der Abklärungen zu Vereinfachungen im QV haben wir die Durchführung der IPA mit anderen Kantonen (innerhalb der nationalen Vorgaben) verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass die IPA im Kanton Bern nicht aufwändiger als in anderen Kantonen umgesetzt wird. Das hindert uns aber nicht daran, uns national für weitere Verschlankungen einzusetzen.

Weitere Informationen erhielten Prüfungsexpert:innen und Berufsbildungsverantwortliche mit dem schriftlichen Expertenrapport, welcher Ende Oktober 2022 per E-Mail versandt wurde.