
5-Jahresüberprüfung Bildungsverordnung
22.08.2019
Auswertungsbericht
Die Bildungsverordnung gibt vor, dass mindestens alle 5 Jahre der Bildungsplan der beruflichen Grundbildung AGS EBA überprüft werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ).
2018 fand aus diesem Grund eine schweizweite Befragung der drei Lernorte sowie der Chefexpert/-innen statt. Die umfänglichen Ergebnisse der Befragung können Sie dem Bericht – hier in der Download-Box – entnehmen. Die Vorstände der Trägerschaft, OdASanté und SAVOIRSOCIAL, zogen hauptsächlich folgende Schlüsse aus der Studie:
es ist keine Revision oder Teilrevision der Bildungsverordnung sowie des Bildungsplans AGS nötig
bis 2021 sollen Arbeitsgruppen der Praxis überarbeitete Versionen von Lerndokumentation und Bildungsbericht zur Verfügung stellen