
Ausbildende werden
Auskünfte über die Ausbildung zu BB/BBV auf Sek II- und Tertiärstufe
Ausbildende für FaGe / AGS
Berufsbildner:in (BB): Für rechtliche Bestimmungen und Auskünfte, wie man in einem Betrieb Berufsbildner:in wird, gibt das MBA Auskunft.
Berufsbildungsverantwortliche:r (BBV): Die Anstellung als BBV geschieht durch den Ausbildungsbetrieb. Die Minimalanforderung dazu ist ein Bildungsgang für Berufsbildende in Lehrbetrieben von 40 Kurs- bzw. 100 Lernstunden.
Ausbildende für Pflege HF / FH
Berufsbildner:in (BB): Voraussetzung für die Tätigkeit als Berufsbildner:in in der Praxis auf der tertiären Stufe ist der Diplomkurs für Berufsbildner:innen (100 Std.) sowie Berufserfahrung als diplomierte:r Pflegefachfrau/mann.
Berufsbildungsverantwortliche:r (BBV): Je nach Anzahl Studierender und/oder Arbeitsprozente wird eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 300 bzw. 600 Lernstunden verlangt.
Für mehr Informationen gibt das BZ Pflege Auskunft.
Ausbildende für HF / FH übrige Gesundheitsberufe
Auskünfte geben die Studiengangsleitungen der verschiedenen Bildungsinstitutionen.
Allgemeine Auskünfte
Regional gibt der Fachbereich Überbetriebliche Zusammenarbeit Auskunft.