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Bild_Ausbildung

Ausbildung ÜK/QV

Im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern organisiert und veranstaltet die OdA Gesundheit Bern die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) und die Qualifikationsverfahren (QV) für die Grundbildungen Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ sowie Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA.

Die Basis für die ÜK liefern die Bildungsverordnung und der Bildungsplan. Sie sind gesamtschweizerisch vorgegeben.

Im ÜK verbinden die Lernenden das Erlebte aus der Praxis im Lehrbetrieb mit dem Gelernten aus der Berufsschule. Deshalb wird der ÜK auch «dritter Lernort» genannt.

Praxisnaher Unterricht
Der ÜK bietet Ausbildungsmöglichkeiten, die in realen Patientensituationen nicht möglich wären: Die Lernenden können Handlungen Schritt für Schritt erlernen und wiederholen. Sie üben in praktischen Trainings, Fallbesprechungen, Diskussionen und Rollenspielen – z. T. mit Schauspiel-Patienten - ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten für den Berufsalltag. Die Berufsbildner:innen ÜK können den Fokus beliebig auf bestimmte Details im Unterricht legen.

Standorte
Unsere Berufsbildenden unterrichten die Lernenden in Köniz, im Hauptgebäude der OdA Gesundheit Bern, Sägemattstrasse 1A sowie an der nahegelegenen Gartenstadtstrasse 7A.

Grundlagen ÜK FaGe
Grundlagen ÜK AGS

Jede berufliche Grundbildung schliesst mit Abschlussprüfungen ab - sogenannten QV. Ziel der QV ist es, eine qualifizierte Aussage über die beruflichen Kompetenzen abzugeben und die Berufsreife der Lernenden sicherzustellen.

Die OdA Gesundheit Bern führt im Auftrag des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), verschiedene Teile des QVs durch und bietet für Prüfungsexpert:innen (PEX) der QVs Fachkurse und Sprechstunden an.

Information und Anmeldung

Vereinfachung des QV-Verfahrens
Im Rahmen von Veränderungsprozessen nimmt die OdA Gesundheit Bern Stellung zu verschiedenen Themen im Gesundheitsbereich - so auch im QV-Verfahren. Lesen Sie dazu die Stellungnahme vom Oktober 2022: «Vereinfachung des QV-Verfahrens ab 2023»

Bildungsverordnung
Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Die wesentlichen Vereinbarungen für das QV, wie z. B. Dauer und Vorgaben für die korrekte Beurteilung oder Benotung, sind in der Bildungsverordnung (BiVo) des jeweiligen Berufes enthalten. Weitere Informationen dazu finden Sie via Button «Grundlagen QV AGS» und «Grundlagen QV FAGE».