Pflege HF im Modell Betriebsanstellung
Pflege HF im Ausbildungsmodell «Betriebsanstellung»
Der Studiengang Pflege HF war im Kanton Bern zuerst lediglich nach Schulanstellung bzw. nach Schulortsprinzip organisiert und die Studierenden wurden von der Schule angestellt. Mit dem Pilot «Pflege HF im Lehrortsprinzip», welcher im Frühling 2015 startete, machte sich die OdA Gesundheit Bern dafür stark, dass Studierende Pflege HF nicht ausschliesslich durch die Schule, sondern auch durch den Ausbildungsbetrieb angestellt werden können. Diese wichtige Massnahme soll dazu beitragen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und zukünftig über genügend diplomierte Pflegefachpersonen HF in allen Versorgungsbereichen zu verfügen.
Im Rahmen des Pilots absolvierten insgesamt 76 Studierende aus 19 Betrieben ihre Ausbildung mit Anstellung durch den Ausbildungsbetrieb, resp. im Modell Betriebsanstellung.
Die Verbundpartner Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern, Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern, Berner Bildungszentrum Pflege (BZ Pflege) sowie die OdA Gesundheit Bern haben aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse einstimmig entschieden, das Modell Betriebsanstellung als ergänzende Möglichkeit zur Schulanstellung dauerhaft einzuführen.
Eckpunkte zum Modell Betriebsanstellung
Rekrutierung: Im Modell Betriebsanstellung nimmt der Ausbildungsbetrieb die Hauptrolle bei der Rekrutierung ein. Das Rekrutierungsverfahren und die Eignungsabklärung erfolgen in einem gemeinsamen Prozess zwischen Ausbildungsbetrieb und BZ Pflege.
Curriculum: Die curricularen Inhalte der Ausbildung sind die gleichen, wie im Angebot mit Schulanstellung. Das obligatorische externe Praktikum in einem anderen Versorgungsbereich bleibt somit beibehalten.
Salär: Die Ausbildungsbetriebe stellen die Studierenden an und legen die Anstellungsbedingungen inklusive Salär (und Auszahlung) mit ihnen fest.
Praktikumsplätze: Dem BZ Pflege obliegt nach wie vor die Zuteilung der Praktikumsplätze. Die Betriebe teilen dem BZ Pflege mit, unabhängig davon, ob es sich um Studierende mit Betriebs- oder Schulanstellung handelt, wie viele Praktikumsplätze sie besetzen möchten. Eine Unterscheidung der beiden Ausbildungsprinzipien gibt es bei der Zuteilung keine.
Die OdA Gesundheit Bern erreichte in Verhandlungen mit der GSI, dass auch Betriebe, die Studierende im Modell Betriebsanstellung ausbilden, die Ausbildungsentschädigung erhalten. Die GSI unterstützt das Modell Betriebsanstellung im Rahmen eines Modellversuchs für 4 Jahre (2019 – 2022) sowohl mit Ausbildungspunkten als auch mit einer Ausbildungsentschädigung von CHF 300.- pro Praktikumswoche.
Allen Betrieben steht es frei, nach Schulanstellung oder Betriebsanstellung auszubilden.
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